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Rechte
& Pflichten der Mitglieder der Italienischen Kongregation Alle Mitglieder haben das Recht: a) alle geistlichen Güter der Kongregation zu nützen, b) an allen Veranstaltungen der Kongregation teilzunehmen, c) auf das aktive und passive Stimmrecht in der Generalversammlung, d) auf Verminderung des Mitgliedsbeitrages um 50% für Ehegatten von Mitgliedern und Kindern von Mitgliedern im Alter von nicht mehr als 18 Jahren oder Studenten, e) zumindest zu zweit den Beitrittsantrag eines Mitgliedschaftsbewerbers zu unterschreiben, Alle Mitglieder haben die Pflicht: g) gemäß ihren Möglichkeiten die Interessen der Kongregation zu unterstützen und all das zu vermeiden, was dem guten Namen und den Zwecken der Kongregation nachteilig sein könnte. h) Das Statut und die Entscheidungen der Organe der Kongregation zu beachten. i) Innerhalb der ersten drei Monate jedes Vereinsjahres den festgesetzten Mitgliedsbeitrag zu bezahlen, ausgenommen die Ehrenmitglieder. |
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