Koloriertes Blatt "V" aus dem Mitgliederverzeichnis
des Goldenen Buches der Kongregation





Weiteres Detail aus dem kolorierten Blatt "V"

Austritt & Ausschluss aus der
Italienischen Kongregation


Die Eigenschaft als Mitglied geht durch Austritt oder Ausschluß verloren.

a)      der Austritt muß in schriftlicher Form zumindest drei Monate vor Ablauf jedes Vereinsjahres
(Vereinsjahr = 1.Jänner – 31. Dezember) beim Vorstand einlangen. Die mangelnde Berücksichtigung dieser Bestimmung bedeutet die Unannehmbarkeit des Austrittes mit nachfolgender Verpflichtung seitens des Mitglieds, alle Verbindlichkeiten zu erfüllen, die im Statut vorgesehen sind und sich für das Vereinsjahr ergeben, für welches der Austritt nicht wirksam ist.
Der Austritt muß an den Vorstand mit rekommandiertem Schreiben gesandt werden oder persönlich dem Sekretär übergeben werden, der zur Bestätigung eine Kopie zu fertigen hat.

b)      Der Ausschluß wird begründet durch den Vorstand ausgesprochen:

1)      wegen Verlustes der Handlungsfähigkeit des Mitgliedes,

2)      wegen Verzuges mit der Überweisung des Mitgliedsbeitrages,

3)      wegen eines Verhaltens, das mit den Zwecken der Kongregation in Widerspruch ist.
 

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