Koloriertes Blatt "V" aus dem Mitgliederverzeichnis
des Goldenen Buches der Kongregation
Weiteres Detail aus dem kolorierten Blatt "V" |
Austritt & Ausschluss aus der
Italienischen Kongregation
Die Eigenschaft als Mitglied geht durch
Austritt oder Ausschluß verloren.
a)
der Austritt muß in
schriftlicher Form zumindest drei Monate vor Ablauf jedes Vereinsjahres
(Vereinsjahr = 1.Jänner – 31. Dezember) beim Vorstand einlangen. Die
mangelnde Berücksichtigung dieser Bestimmung bedeutet die Unannehmbarkeit
des Austrittes mit nachfolgender Verpflichtung seitens des Mitglieds, alle
Verbindlichkeiten zu erfüllen, die im Statut vorgesehen sind und sich für
das Vereinsjahr ergeben, für welches der Austritt nicht wirksam ist.
Der Austritt muß an den Vorstand mit rekommandiertem Schreiben gesandt
werden oder persönlich dem Sekretär übergeben werden, der zur Bestätigung
eine Kopie zu fertigen hat.
b)
Der Ausschluß wird
begründet durch den Vorstand ausgesprochen:
1)
wegen Verlustes der
Handlungsfähigkeit des Mitgliedes,
2)
wegen Verzuges mit der
Überweisung des Mitgliedsbeitrages,
3)
wegen eines Verhaltens, das
mit den Zwecken der Kongregation in Widerspruch ist.
Rechte & Pflichten |
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