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Aufnahme in die Italienische Kongregation Jene, die sich darum bewerben, Mitglieder zu werden, müssen einen schriftlichen Aufnahmeantrag stellen, versehen mit den Personalien und gegengezeichnet von zumindest zwei Mitgliedern unter gleichzeitiger Erklärung, den Zwecken und dem Statut des Vereins vorbehaltlos beizutreten. Innerhalb von dreißig Tagen ab Stellung des Antrages hat der Vorstand mit einfacher Mehrheit über die Aufnahme des Antragstellers zu entscheiden. Über den Ausgang der Entscheidung ist dem Antragsteller innerhalb der folgenden dreißig Tage durch das Sekretariat des Vereines Mitteilung zu machen. Im Falle der Annahme des Antrages hat das neue Mitglied binnen fünfzehn Tagen ab der Mitteilung alle Verpflichtungen, die sich aus der Eigenschaft als Mitglied ergeben, zu erfüllen. Im Falle der
Abweisung des Antrages ist die Entscheidung des Vorstandes unwiderruflich. |
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