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Mitgliedschaft in der Italienischen Kongregation Mitglieder des Vereins können sein: alle juristischen Personen mit Sitz im Inland oder natürliche Personen, die in aufrechter Mitgliedschaft zur Römisch-Katholischen-Apostolischen Kirche stehen müssen. Die Mitglieder gliedern sich in: a) Ordentliche Mitglieder sind alle diejenigen, die der Kongregation beitreten und den von der Generalversammlung festgesetzten Mitgliedsbeitrag leisten. b) Unterstützende Mitglieder sind alle jene Mitglieder, die einen Mitgliedsbeitrag leisten, der periodisch von der Generalversammlung festgesetzt wird und der höher als des von den ordentlichen Mitgliedern geleistete ist. c) Wohlverdiente Mitglieder sind alle jene, die eine periodisch von der Generalversammlung festgesetzte Zahlung leisten, die merklich höher ist als jene von den unterstützenden Mitgliedern geleistete.
d)
Ehrenmitglieder sind jene,
die sich durch außergewöhnliche Verdienste in Entsprechung der Vereinszwecke
ausgezeichnet haben und die der Vorstand zu solchen erklärt hat. |
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