Jahrbuch der Italienischen
Kongregation
aus dem Jahre 1776:
„Jahr
Buch der Wälschen National-Kirche bey Maria Schnee in
Wienn“
Text der "Bulle" des Goswinus Nickel vom 31. Mai 1661
Goswinus Nickel SJ, Generaloberer der Jesuiten
(†1664), schreibt über die Gründung der marianischen Erzkongregation der
Jesuiten in Rom, über die Verbindung der Italienischen Kongregation in Wien mit
dieser und über die Unbenennung letzterer zu Ehren der Unbefleckten Empfängnis Mariæ und des hl. Rochus.
Übersetzung von Mag. Florian Plappert (Mai 2015)
Goswin Nickel, General der Gesellschaft
Jesu, grüßt jeden und alle, die im Begriff sind unser vorliegendes Schreiben
anzusehen, in dem, der das wahre Heil ist. Nicht nur die Theorie, sondern auch die praktische Erfahrung zeigt immer, dass Gemeinschaften frommer Menschen, besonders diejenigen, die unter dem Schutz der Allerheiligsten Jungfrau Maria eingerichtet wurden, die große Kraft besitzen, Frömmigkeit zu mehren; erstens wegen des außerordentlichen und festen Schutzes der Mutter Gottes selbst, zweitens wegen der für sie typischen Ausübung der tugendhaften Gottesverehrung, die bei ihnen normalerweise stattfindet; schließlich wegen des gegenseitigen Vorbildes, das ja normalerweise sehr wirksam ist, die Gemüter der Menschen in jede Richtung sanft und angenehm zu bewegen. Als sich deshalb unsere Gesellschaft auf allen Wegen, die ihrer Einrichtung zukommen, bemühte, das vollkommene Heil der Nächsten im Geiste mit Gottes Hilfe zu unterstützen und zu fördern, war sie der Meinung, es dürfe die Wirksamkeit desjenigen nicht unerwähnt bleiben, von dem sie diese erfahren hatte. Als deshalb dem in freudvoller Erinnerung stehenden Papst Gregor XIII. von P. Claudius Aquaviva, seligen Andenkens unser Vorgänger im Amt, dargelegt wurde, dass in Rom, im Kollegium unserer Gesellschaft schon vor langer Zeit ein Bildungswerk gegründet worden sei, unter der Bezeichnung „Maria Annunziata“, an der sich die Jugend ein Beispiel genommen, die in verschiedenen Schulen unserer Kollegien unterrichtet wurde, und dieselbe Gestalt, dieselbe Ausübung von Frömmigkeit durch ihr großes Talent an sich gerissen hatte, und es sich demnach zu lohnen scheine, dass ein solch frommes Werk, je mehr es tagtäglich vorangetrieben wurde, durch die päpstliche Autorität nicht nur gestärkt, sondern auch durch geistliche Wohltaten vergrößert werde, beliebte es dem in freudvoller Erinnerung stehenden Papst Gregor XIII., wie er auch sonst überaus bereit war, die Ehre Gottes in jeder Hinsicht zu vergrößern, ebenso in dieser Angelegenheit für den Ruhm Gottes den Forderungen unseres Vorgängers zuzustimmen. Dies bekräftigte er in einem apostolischen Schreiben (Bulle) vom 5. Dezember 1584. Zunächst also errichtete und organisierte er in unserem Kollegium in Rom die Erzkongregation aus unseren Gelehrten, bzw. auch aus anderen Gläubigen, unter der Bezeichnung der „Heiligen Jungfrau Maria Annunziata“ durch apostolische Autorität; er ließ ihr verschiedene Vergünstigungen und Privilegien freigebig aus Kirchenmitteln zukommen. Dann räumte er dem Vorgesetzten oder General, wem auch immer es nach den Umständen zuteil wurde, die Befugnis ein, dass er in beliebigen anderen Kollegien unserer Gesellschaft weitere derartige Sodalitäten – aus den Schülern der Schulen selbst, bzw. auch aus anderen, die sie zu diesem Studium der Frömmigkeit bewegt hatte – unter derselben Bezeichnung der „Heiligen Jungfrau Maria Annunziata“ errichten und diese derjenigen in Rom als Primaria wie die Glieder einem Kopf anfügen dürfe, doch ohne irgendeine Vorentscheidung der Kollegien oder der Gemeinden, die sich darauf beziehen. In der Weise, wie die Primaria, sollen sie in denselben Genuss von Mitteln, Zuwendungen, Schuldablass und allen übrigen Privilegien kommen. Im Hinblick auf diese Kongregationen nun, von der Primaria, wie auch von den ihr angeschlossenen und unterstellten Anstalten, hat Gregor eine derartige Sorge um unsere Gesellschaft walten lassen, dass es dem Vorsitzenden bzw. General, oder einem anderen von ihm Bestellten, zukommt, diese zu besichtigen, und jedwede Verordnungen zu deren angemessener Verwaltung zu erlassen, ja sie sogar je nach Sachlage, damit sie im Sinne des Herrn entscheiden, dann auch zu verändern, anzupassen und zu reformieren. Aber auch der darauffolgende erfolgreich regierende Papst Sixtus der V., selbst ebenso befeuert von einem besonderen Eifer die Gottesverehrung zu erweitern, und von der Bemühung seiner geistliche Fürsorge um die gesamte ihm anvertraute Herde des Herrn geistliches Heil zu verschaffen, stimmte er den Bitten unseres Vorgängers wohlwollend zu. Er erweiterte und trug Sorge für das Zugeständnis und die obenerwähnten Schriften des Papstes Gregor, seines Vorgängers, in dieser Art und Weise, dass wir als der Vorsitzende bzw. General unserer Gemeinschaft, der auf Zeit existiert, genauso nicht nur eine, sondern auch mehrere Sodalitäten, entweder nur von Gelehrten, oder auch anderen Gläubigen, oder von beiden zugleich, so unter dem Titel der B. M. Virg. Annunziata, wie unter einem anderen beliebigen Titel oder einer anderen Bezeichnung, an jeder Stelle unserer Gemeinschaft, in jeder Kirche, in den Häusern oder Kollegien, und gewiss auch in den Seminaren, die der Verwaltung durch unsere Gemeinschaft unterstehen, durch apostolische Autorität errichten und verwalten können, und jene so nach der Lage errichtete und verwaltete Institute der Primaria anzuschließen, und diesen Sodalitäten, so nach Lage errichtet und angeschlossen, alle und einzelne Plenarien, und andere Vergünstigungen und Schulderlässe und Erleichterungen, ebenso auch Ausnahmen, Privilegien und weitere Zugeständnisse geistlicher und weltlicher Natur und anderen Sodalitäten und deren Sodalen, Gelehrten und anderen, dauerhaft zuteil werden lassen, und diese auf die Kongregationen und Sodalen, bzw. nicht Gelehrten, ohne Unterschied ausdehnen können, und auch jenen es zugestehen und zukommen zu lassen im Stande sind, wie es in den jeweiligen apostolischen Schriften des Heiligen Stuhles ausführlicher dargelegt wird. Deshalb haben die aufrichtig in Christus geschätzten Herrn Präfekten und die Beistände der Kongregation, die sich in der „Domus professa“ in Wien unserer Gemeinschaft befindet, unter dem Titel „Der Darstellung der hl. Jungfrau Maria und des hl. Rochus“, einst von unseren Vorgängern errichtet und der Primaria am 2. November 1633 angeschlossen mit ihrem Namen und den Namen der Übrigen der Sodalität, von uns erbeten, teils durch sie selbst, teils auch durch die geschätzten Herren der obengenannten Kongregation den Präfekten und die Beistände in Rom, dass wir den aus richtigen Gründen angefügten Titel „Der Darstellung“ ändern möchten in „Unbefleckte Empfängnis“ und die Sodalität „Die unbefleckte Empfängnis der hl Jungfrau. und des hl. Rochus“ benennen möchten, und, soweit nötig, von neuem einrichten und der Primaria in Rom mit allen Zuwendungen anschließen wollen. Wir stimmen einer derartigen Bitte wohlwollend zu, kraft unserer Autorität, wie wir oben erwähnt haben, zugestanden in eben derselben „Domus Professa“ in Wien, dass jene Kongregation „Unbefleckte Empfängnis der hl. Jungfrau. und des hl. Rochus“ zu nennen ist. Wir lassen eine derartige Bezeichnung zuteilwerden, soweit es nötig ist, richten diese von neuem auf und schließen sie der Primaria in Rom an und verbinden sie, und alle Privilegien und auch vollständige Vergünstigungen, sowie auch Zugeständnisse der erstgenannten Primaria und anderen, wie oben erwähnt, die bisher gewährt wurden und in Zukunft auch zu gewähren sind, auf genau dieselbe Art, wie der Primaria und anderen Kongregationen zugestanden wurden, lassen wir zuteil werden und gewähren ihr dies. Im Namen der Allerheiligsten Trinität, des Vaters und des Sohnes und des Heiligen Geistes, um dessen göttliche Erhabenheit wir demütig bitten, dass er diese Bewilligung sicher und rechtskräftig halten möchte, und die Sodalen selbst, durch himmlische Gaben und Zuschüsse vergrößert, von Tag zu Tag mehr angenommen macht, und schließlich auch ihnen ewige Herrlichkeit zuteil werden lässt, durch seinen und der seligen Jungfrau, der sie fromm und gottesfürchtig dienen, ewigen Anblick sie würdigt. Zum ihrem Zeugnis lassen wir die vorliegende, durch unsere Unterschrift unterschriebene, Urkunde mit dem Sigel unserer Gemeinschaft sichern. Gegeben zu Rom am 31. Mai 1661 F. Plappert Zurück zum Welschen Jahrbuch
- Auszüge der Übersetzung wurden im Rahmen der
Gedenk-Lesung zum 390. Jubiläum der Gründung der Italienischen Kongregation
am 29. Mai 2015 vorgetragen: Link |